Das TZM Vrboska ist bestrebt, seine Website gemäß dem Gesetz über die Barrierefreiheit von Websites und Softwarelösungen für mobile Geräte der öffentlichen Einrichtungen der Republik Kroatien (Amtsblatt 17/19; im Folgenden: das Gesetz) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) zugänglich zu machen. ) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2016 über den barrierefreien Zugang zu Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen (ABl. L 327 vom 2.12.2016).
Diese Erreichbarkeitserklärung gilt für die Netzwerkzentrale des TZM Vrboska, die sich unter www.vrboska-info.hr befindet.
Konformitätsgrad
Diese Websites sind in größerem Maße mit dem Gesetz über die Zugänglichkeit von Websites und Softwarelösungen für mobile Geräte der öffentlichen Stellen der Republik Kroatien harmonisiert.
Die Implementierung der neuen Website im Jahr 2017 erfüllte einen Teil der Anforderungen, mit den unten aufgeführten Ausnahmen.
Unzugänglicher Inhalt
Auf die unten aufgeführten Inhalte kann aus folgenden Gründen nicht zugegriffen werden:
Die meisten Bilder, Grafiken und Diagramme enthalten keine Alt-Attribute und keine kurze Textbeschreibung
Links sind teilweise nicht beschreibend und geben keine Auskunft über den Inhalt, zu dem sie führen (üblich ist nur der Begriff hier, das Dokument oder die Internetadresse selbst)
Videos und Audio haben keine Untertitel auf Kroatisch
Einige Dateien (.pdf, .xls, .doc usw.) liegen nicht in einem Format vor, das von einem Screenreader gelesen werden kann.
Vorbereitung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 29.10. 2020 gemäß dem Muster der Erklärung zur Barrierefreiheit gemäß der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Barrierefreiheit von Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen, festgelegt durch den Durchführungsbeschluss (EU) 2018/ der Kommission 1523.
Die Bewertung der Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen ist das Ergebnis einer Selbstbewertung des Tourismusverbandes Vrboska.
Die Stellungnahme wurde zuletzt am 29.10. Im Jahr 2020 wird sie regelmäßig überarbeitet, um die Gründe für die Unzugänglichkeit bestimmter Inhalte zu beseitigen.
Feedback und Kontaktinformationen
Nutzer dieser Website werden gebeten, wenn Ihnen nicht konforme Inhalte auffallen, die nicht unter diese Erklärung fallen, die Landeszentrale für die Entwicklung der digitalen Gesellschaft zu benachrichtigen.
Alle Anfragen zur Erreichbarkeit der Netzwerkzentrale der TZM Vrboska-Benutzer können per E-Mail gesendet werden: info@vrboska.info
Verfahren zur Überwachung der Umsetzung von Vorschriften
Der Informationsbeauftragte der Republik Kroatien ist für die Überwachung der Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen von Websites und Softwarelösungen für mobile Geräte öffentlicher Stellen sowie für die Überwachung der Umsetzung des Gesetzes zuständig.
Bei unbefriedigenden Antworten auf die Benachrichtigung oder die Bitte um Rückmeldung zur Zugänglichkeit dieser Website können sich die Benutzer per E-Mail an den Datenschutzbeauftragten wenden: pristupacnost@pristupinfo.hr.